Hundehaltung
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Ordnung und Sicherheit, Gewerbe
Sarah Lawrenz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 67533
E-Mail:
Kurzinformationen
Neben der steuerlichen Anmeldepflicht ist auch eine ordnungsbehördliche Anzeigepflicht für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen notwendig.
Auch sind alle Hunde auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Die ordnungsbehördliche Anmeldung eines Hundes ist nach Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK) gebührenpflichtig.
Gebühren
Das Amt Temnitz erhebt Gebühren in Höhe von 15,00 €.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung- HundehV)
Hundesteuersatzungen der Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben
Hinweise
Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen.
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur einen Hund führen.
Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf Liegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind und in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen, mitgenommen werden.











