Messen Märkte Ausstellungen
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Ordnung und Sicherheit, Gewerbe
Janina Truant
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 67533
E-Mail:
Kurzinformationen
Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:
Volksfeste
Ausstellungen
Wochenmärkte
Großmärkte
Jahrmärkte
Spezialmärkte
Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Marktes zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der jeweiligen Aussteller oder Anbieter mit Betriebsanschrift bzw. Wohnanschrift
maßstabgerechter Grundriss
Teilnahmebedingungen
aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften Handelsregisterauszug.
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 5 Tage.
Gebühren
Einmalgebühr von 50,00 Euro bis 2.000,00 Euro
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Hinweise
Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!











