Reisegewerbe
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Ordnung und Sicherheit, Gewerbe
Janina Truant
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 67533
E-Mail:
Kurzinformationen
Unter dem so genannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten. Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die so genannte "Reisegewerbekarte".
Derjenige, der ohne vorherige Bestellung (z. Bsp. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft oder derjenige, der Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht (vertreibt).
Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Die Beantragung zur Erteilung einer Reisegewerbekarte muss auf einem Formblatt erfolgen. Dieses muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an das Amt Temnitz gesandt werden.
Rechtsgrundlagen
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Notwendige Unterlagen
Antragsformular (vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde
Ggf. Vorlage weiterer Unterlagen: siehe Auflistung im Antragsformular
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.
Gebühren
Einmalgebühr 60,00 Euro plus 26,00 Euro für die Gewerbeanmeldung
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!