Veranstaltungen
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Ordnung und Sicherheit, Gewerbe
Janina Truant
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 67533
E-Mail:
Kurzinformationen
Wer eine öffentliche Vergnügung im öffentlichen Bereich des Amtes Temnitz veranstalten will, muss dies mindestens 6 Wochen vorher schriftlich anzeigen.
Dazu zählen zum Beispiel:
Dorffeste
Osterfeuer
Fackelumzüge
Rechtsgrundlagen
Sondernutzungssatzung der jeweiligen Gemeinde
Notwendige Unterlagen
Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
Art der Veranstaltung
Tag und Ort der Veranstaltung
Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
Datum der Antragstellung, Unterschrift
Bitte das Antragsformular verwenden.
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 14 Tage.
Gebühren
Je nach Rechtsgrundlage.
Hinweise
Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen (verlinken mit Internetwache Brandenburg – Anmeldung online möglich), damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen kann.
Nicht anmeldepflichtig nach dem Versammlungsgesetz sind beispielsweise:
Grillfeste auf Privatgrundstücken
Hochzeitsgesellschaften
Trödelmärkte
Leichenbegängnisse/ -züge
kirchliche Prozessionen / Gottesdienste unter freiem Himmel











